Reform der Ergänzungsleistung
Die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) zielt auf den Erhalt des Leistungsniveaus, die stärkere Berücksichtigung des Vermögens und die Verringerung der Schwelleneffekte. Sie trat am 1. Januar 2021 in Kraft.
Die wichtigsten Massnahmen der Reform:
- Anhebung der Mietzinsmaxima
- Stärkere Berücksichtigung des Vermögens:
- Einführung einer Eintrittsschwelle
- Einführung einer Rückerstattungspflicht
- Senkung der Vermögensfreibeträge
- Neue Regelung für den Lebensbedarf von Kindern
- Anrechnung von 80% des Einkommens des Ehegatten
- Krankenversicherungsprämie: tatsächliche Ausgaben
- Anpassung der EL-Berechnung für Personen im Heim
- EL-Mindestbetrag wird gesenkt
- Massnahme in der 2. Säule für ältere Arbeitslose
Diesen Beitrag mit Freunden teilen:
Ähnliche Beiträge
Reformen AHV 21 und BVG 21
Die Renten der beruflichen Vorsorge sind seit Längerem unter Druck. Grund dafür sind die steigende Lebenserwartung und die tiefen Zinssätze. Eine Reform ist unabdingbar.
Erbrechtsreform per 2023
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Mai 2021 entschieden, das revidierte Erbrecht auf den 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen. Mit dem neuen Recht können Erblasserinnen und Erblasser künftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen.
Reform der Ergänzungsleistung
Die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) zielt auf den Erhalt des Leistungsniveaus, die stärkere Berücksichtigung des Vermögens und die Verringerung der Schwelleneffekte. Sie trat am 1. Januar 2021 in Kraft.