7. März 2022

Reform der Ergänzungsleistung

Die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) zielt auf den Erhalt des Leistungsniveaus, die stärkere Berücksichtigung des Vermögens und die Verringerung der Schwelleneffekte. Sie trat am 1. Januar 2021 in Kraft.

Die wichtigsten Massnahmen der Reform:

  • Anhebung der Mietzinsmaxima
  • Stärkere Berücksichtigung des Vermögens:
    • Einführung einer Eintrittsschwelle
    • Einführung einer Rückerstattungspflicht
    • Senkung der Vermögensfreibeträge
  • Neue Regelung für den Lebensbedarf von Kindern
  • Anrechnung von 80% des Einkommens des Ehegatten
  • Krankenversicherungsprämie: tatsächliche Ausgaben
  • Anpassung der EL-Berechnung für Personen im Heim
  • EL-Mindestbetrag wird gesenkt
  • Massnahme in der 2. Säule für ältere Arbeitslose

Eva-Maria Süess

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