Nachlassberatung

Beim Thema Nachlass geht es um Ihre selbstbestimmte Vorsorge. Regeln Sie in Ihrem Vorsorgeauftrag, wer im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit Ihre Angelegenheiten wie Ihre Personensorge, Vermögenssorge und Vertretung im Rechtsverkehr regeln darf. Selbstbestimmt insofern, dass Sie Personen einsetzen können, denen Sie vertrauen und bei denen Sie wissen, dass diese Ihre Interessen vertreten. Ergänzend dazu ist eine Patientenverfügung empfehlenswert.

Zur selbstbestimmten Vorsorge gehört aber auch die Regelung für den Todesfall. Das ist für viele von uns ein unangenehmes und auch oft sehr emotionales Thema. Gleichzeitig ist es aber sehr wichtig, damit Ihre Wünsche im Todesfall umgesetzt werden und im Optimalfall Erbstreitigkeiten vermieden werden können. Gemeinsam definieren wir aufgrund Ihrer Wünsche, welche Vertragsart für Sie die richtige ist. Im Raum stehen der Ehevertrag, der Erbvertrag und das Testament.

Für uns alle ist die Nachlassregelung das A und O. Egal, ob wir ledig, verheiratet oder geschieden sind. Von besonderer Bedeutung ist sie für Patchworkfamilien und Konkubinatspaare.

4 Gründe, um mit mir zusammenzuarbeiten:

Weitere wichtige Fragen und Themen zur Nachlassberatung:

  • Welche Möglichkeiten habe ich, meinen Nachlass zu vererben? Wer von meinen Erben hat Anrecht auf einen Pflichtteil und worauf muss ich achten?

  • Was bedeutet die neue Erbrechtsreform 2023 für mich?

  • Die neue Reform der Ergänzungsleistung greift seit 2021. Was bedeutet diese inkl. der neuen Rückzahlungsverpflichtung bei Bezug von Ergänzungsleistungen für mich und meine Angehörigen?

  • Kann es passieren, dass meine Kinder oder andere Verwandte für meine Heimkosten aufkommen müssen?

  • Thema Vermögensschutz: Lohnt es sich allenfalls, dass wir unsere Liegenschaft jetzt schon auf unsere Kinder überschreiben und uns ein Wohnrecht oder eine Nutzniessung eintragen lassen?

  • Was ist der Unterschied zwischen dem Wohnrecht und der Nutzniessung und was eignet sich für mich und meine Familie am besten?

  • Wie erreichen mein Partner und ich eine Maximalbegünstigung im ersten Todesfall zu Gunsten des Überlebenden, damit wir nicht in eine ungünstige Auszahlungsverpflichtung an durch Pflichtteil geschützte Erben kommen und wohlmöglich unser Haus nicht mehr halten können?

  • Braucht es für die Umsetzung meiner Wünsche ein Testament, einen Erbvertrag oder einen kombinierten Ehe- und Erbvertrag?

  • Was sind die Unterschiede innerhalb dieser Verträge? Wann kann ich diese selber handschriftlich aufsetzen und wann bedarf es einer Beurkundung?

  • Wo bewahre ich die Unterlagen am besten auf?

  • Mit welchen Erbschaftssteuern muss welcher meiner gewünschten Erben rechnen?

  • Welche Vermächtnisse möchte ich aussprechen?

  • Welche Aufgabe übernimmt ein Willensvollstrecker? Macht es für mich Sinn, dass ich einen solchen in meinem Testament oder im Erbvertrag einsetze?

  • Welche Möglichkeiten haben wir im Konkubinat, uns zu begünstigen und wo sind allfällige Stolpersteine?
  • Wie steht es um Anordnungen für den Todesfall? Wo kann ich meine Wünsche und gewisse Dinge festhalten, die meinen Angehörigen das Abwickeln meines Nachlasses vereinfacht?

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