Über mich

Lernen Sie mich kennen

Ich bin Eva-Maria Süess, 41 Jahre alt, verheiratet, Mutter einer 8-jährigen Tochter und wohnhaft seit 20 Jahren in Steckborn. In den vergangenen 18 Jahren durfte ich in verschiedenen Führungspositionen und Beratungsthemen wie Hypotheken, Wertschriftenanlagen und Finanzplanung für zwei Thurgauer Raiffeisenbanken erfolgreich tätig sein. Gleichzeitig habe ich mich als Delegierte der Raiffeisen Pensionskasse für die Interessen unserer Arbeitnehmer/-innen eingesetzt.

Planen Sie Ihre Zukunft

Selbstbestimmt
in jeder Lebenslage

Die eigene Finanzplanung ist sehr persönlich und diese Beratung oft so emotional wie keine andere. Deshalb ist das Vertrauen zu mir die Grundvoraussetzung. Die Tiefgründigkeit dieser Themen ermöglicht es mir, langfristige, nachhaltige und vertrauensvolle Kundenbeziehungen aufzubauen. Das ist mein grösster Erfolg und Ansporn zugleich.

enge Zusammenarbeit

Kooperation in der Nachlassberatung mit Raggenbass

Vorsorgeaufträge bei Urteilsunfähigkeit sowie Testamente können selber handschriftlich aufgesetzt werden. Natürlich können diese auch beurkundet werden. Gewisse Verträge im Güter- und Erbrecht wie der Ehe- oder auch der Erbvertrag bedürfen wiederum zwingend einer öffentlichen Beurkundung. Dafür arbeite ich eng mit Frau Rechtsanwältin Anna-Lea Brunnschweiler von Raggenbass zusammen.

Dienstleistungen

News

  • Reformen AHV 21 und BVG 21

Reformen AHV 21 und BVG 21

7. April 2022|

Die Renten der beruflichen Vorsorge sind seit Längerem unter Druck. Grund dafür sind die steigende Lebenserwartung und die tiefen Zinssätze. Eine Reform ist unabdingbar.

Erbrechtsreform per 2023

6. April 2022|

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Mai 2021 entschieden, das revidierte Erbrecht auf den 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen. Mit dem neuen Recht können Erblasserinnen und Erblasser künftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen.

Reform der Ergänzungsleistung

7. März 2022|

Die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) zielt auf den Erhalt des Leistungsniveaus, die stärkere Berücksichtigung des Vermögens und die Verringerung der Schwelleneffekte. Sie trat am 1. Januar 2021 in Kraft.

Kundenstimmen

Wir haben uns verschiedene Gedanken zu der Vermögensverteilung und zum Thema Vermögensschutz in unserem Todesfall und somit zu unserem Nachlass gemacht.

Ausserdem stand das Risiko der Urteilsunfähigkeit im Raum. Denn es ist uns wichtig, dass wir gemeinsam mit unseren Kindern und somit ohne externen Berufsbeistand für uns die Dinge entscheiden und regeln können, wenn wir selber nicht mehr in der Lage dazu sind.
In einem 1. Gespräch mit Frau Eva-Maria Süess konnten wir unsere Wünsche, Bedürfnisse und Ziele definieren, woraufhin sie anschliessend verschiedene Möglichkeiten im Güter- und Erbrecht sowie im Erwachsenenschutzrecht gegenübergestellt hat.
Frau Süess hat uns bei verschiedenen Varianten die Vor- und Nachteile aufgezeigt, sodass wir eine gute Diskussionsgrundlage mit unseren Kindern hatten. Dieser Austausch war sehr wertvoll und hat uns als Familie zielführend auf den richtigen Weg gebracht. So haben wir die für uns stimmige Lösung gefunden.
Mit dem von Frau Süess inhaltlich definierten und Frau Fabienne Brandenberger beurkundeten Ehe- und Erbvertrag und den Vorsorgeaufträgen konnten all unsere Wünsche abgedeckt werden.

Der Erbvertrag wurde direkt beim zuständigen Notariat in Frauenfeld hinterlegt und somit hatten wir mit nichts mehr zu tun.
Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit Frau Süess und weiterhin alles Gute.

Hanspeter und Cornelia Züllig

Wir haben Frau Süess an einer Veranstaltung als Referentin kennengelernt. Ihre grosse Kompetenz hat uns überzeugt und wir haben die gesamte Pensionierungsvorbereitung, die Eigenheimüberschreibung an unsere Kinder und die Nachlassplanung mit ihrer fachkundigen Beratung abgewickelt. Ebenso wurden alle Beglaubigungen durch Frau Süess organisiert. Sie hat uns immer sehr emphatisch, vorausschauend und verständlich durch all die nötigen Prozessschritte begleitet. Wir haben uns dabei stets sehr wertgeschätzt und wohl gefühlt und konnten uns jederzeit auf Ihre Beurteilung verlassen.
An dieser Stelle möchten wir uns nochmals ganz herzlich für ihre grosse Geduld auf dem gemeinsamen Weg bedanken. Besten Dank Frau Süess.

Babina und Edi Hanselmann

Wir gehen als Lebemenschen durchs Leben und haben das Glück, einen guten Lebensstandard geniessen zu dürfen. Bevor wir Kinder hatten, machten wir uns kaum Gedanken um «was wäre wenn». Mit den Kindern und auch wegen traurigen Schicksalsschlägen in der Bekanntschaft, haben sich diese Gedanken ein wenig verändert. Aus diesem Grund haben wir einen Termin mit Eva-Maria Süess vereinbart und sie hat uns mögliche Varianten der Nachlassplanung aufgezeigt. Damit wir im Todesfall eines Elternteils in keine ungünstige Auszahlungsverpflichtung gegenüber den Kindern geraten, haben wir einen beurkundeten Ehevertrag abgeschlossen. So kann sichergestellt werden, dass der überlebende Elternteil zum Beispiel das gemeinsam erworbene Zuhause weiter halten kann und nicht verkaufen muss, um die Kinder auszuzahlen. Auch wenn wir natürlich hoffen, dass dieser Fall nie eintreffen wird, so beruhigt es uns doch zu wissen, dass es geregelt wäre. Eva-Maria Süess hat unsere Bedürfnisse erkannt, uns mit einfachen Worten die verschiedenen Szenarien erklärt und mit Ihrer Professionalität, aber auch Ihrer empathischen und liebevollen Art unser vollstes Vertrauen gewonnen. Vielen Dank liebe Eva.

Daniel und Jasmin Costa

Wir hatten sie schon länger auf dem Rader, jedoch immer wieder verschoben: Unsere Vorsorgeplanung sowie alle damit verbundenen Massnahmen. Die Beratung durch Eva-Maria Süess hat unseren Horizont merklich erweitert. Frau Süess ist durch und durch Profi – sowohl fachlich als auch in ihrer Sozialkompetenz. Sie hat sich Zeit genommen und uns alles genau und verständlich erklärt. Schlussendlich haben wir nun alle Pendenzen abgehakt und können dem dritten Lebensabschnitt – auch wenn es noch etwas dauert – entspannt entgegensehen. Herzlichen Dank für Ihre wertvolle Arbeit, liebe Frau Süess.

Günther und Daniela Lüchinger

Wie läuft ein Beratungstermin ab?

Wir lernen uns in einem ersten unverbindlichen und somit kostenlosen Auftaktgespräch kennen. Im Mittelpunkt stehen Ihre Wünsche, Ziele und Bedürfnisse. Gemeinsam erkennen wir Ihre Handlungsfelder und entscheiden aufgrund Ihrer Situation, wo die Reise für Sie hingeht. Im Zuge dessen definieren wir, welche Daten ich von Ihnen für die Beratung und Auswertung Ihrer Finanzplanung benötige und mit welchen Kosten Ihre Beratung verbunden ist. Sie entscheiden, ob Sie mit mir den Vorsorge-Marathon gewinnen möchten oder lieber auf meine Beratung verzichten. Dauer: ca. 60 Minuten.

Sobald ich alle Unterlagen habe, beginne ich mit der Erstellung Ihrer Vorsorge-, Pension- oder Nachlassberatung.

Jetzt ist es soweit: Ich zeige Ihnen Ihre Zahlen und die Auswertung Ihrer Finanzplanung. Gleichzeitig gebe ich meine Beratungsempfehlung zu den einzelnen Themen ab. Mir ist es ein grosses Anliegen, Ihre Planung nicht nur zu erstellen, sondern Sie anschliessend bei der Umsetzung der entsprechenden Massnahmen auf Ihren Wunsch hin auch begleiten zu können. Denn der Alltag fordert uns alle und Sie sind bestimmt froh um eine kleine Unterstützung bei der Umsetzung der Massnahmen aus Ihrer Planung. Gemeinsam definieren wir, wer von uns für die Umsetzung der einzelnen Massnahmen verantwortlich ist. Mein Ziel ist, dass Sie auf alle Fragen eine kompetente Antwort bekommen. So können Sie mit gutem Gefühl die für Sie richtige Entscheidung treffen.

Das macht meine Arbeit aus:

  • Menschlichkeit steht bei mir an oberster Stelle
  • Umfassende Analysen in den Bereichen Vorsorge, Pension und Nachlass

  • Kompetent in allen Themen der Vorsorge inkl. Steuerwesen, Anlage- und Hypothekargeschäft

  • Beratungsempfehlungen mit gesundem Menschenverstand aus 20 Jahren Berufserfahrung

  • Effiziente und speditive Abwicklung

  • Diskretion