Reformen AHV 21 und BVG 21
7. April 2022

Reformen AHV 21 und BVG 21

Die Schweiz verfügt über ein solides Sozialversicherungsnetz. Die demografische Entwicklung bedingt jedoch eine Konsolidierung dieses Systems und zwar nicht nur im Bereich Alters- und Hinterlassenenversicherung (1. Säule), sondern auch in der beruflichen Vorsorge (2. Säule). Mit der Reform der beruflichen Vorsorge sollen die Renten gesichert, die Finanzierung gestärkt und die Absicherung von Teilzeitbeschäftigten – und damit insbesondere von Frauen – verbessert werden.

Die Renten der beruflichen Vorsorge sind seit Längerem unter Druck. Grund dafür sind die steigende Lebenserwartung und die tiefen Zinssätze. Nach der Ablehnung der Reform der Altersvorsorge im September 2017 ist eine Reform der beruflichen Vorsorge, insbesondere eine Senkung des Umwandlungssatzes, zur langfristigen Finanzierung der Renten unabdingbar.

In seiner Botschaft an das Parlament vom 25. November 2020 beantragt der Bundesrat, das Modell zu übernehmen, das auf seinen Wunsch von den Sozialpartnern – dem Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV), dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) und Travail.Suisse – entwickelt wurde. Dieses sieht vor, den Umwandlungssatz auf sechs Prozent zu senken. Der Mindestumwandlungssatz, mit dem das angesparte Kapital in eine Rente umgewandelt wird, liegt aktuell bei 6,8 Prozent und ist angesichts der demografischen Entwicklung und der niedrigen Zinsen zu hoch.

Ziele der Reformen AHV 21 und BVG 21

Die Massnahmen der Reformen zielen insbesondere darauf ab,

  • die Renten aus AHV und BVG zu sichern,
  • die Finanzen der AHV und BVG zu stabilisieren,
  • das aktuelle Rentenniveau zu erhalten
  • sowie die Absicherung von Teilzeitbeschäftigten – insbesondere Frauen – zu verbessern.

Eva-Maria Süess

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