Nachlassberatung
Beim Thema Nachlass geht es um Ihre selbstbestimmte Vorsorge. Regeln Sie in Ihrem Vorsorgeauftrag, wer im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit Ihre Angelegenheiten wie Ihre Personensorge, Vermögenssorge und Vertretung im Rechtsverkehr regeln darf. Selbstbestimmt insofern, dass Sie Personen einsetzen können, denen Sie vertrauen und bei denen Sie wissen, dass diese Ihre Interessen vertreten. Ergänzend dazu ist eine Patientenverfügung empfehlenswert.
Zur selbstbestimmten Vorsorge gehört aber auch die Regelung für den Todesfall. Das ist für viele von uns ein unangenehmes und auch oft sehr emotionales Thema. Gleichzeitig ist es aber sehr wichtig, damit Ihre Wünsche im Todesfall umgesetzt werden und im Optimalfall Erbstreitigkeiten vermieden werden können. Gemeinsam definieren wir aufgrund Ihrer Wünsche, welche Vertragsart für Sie die richtige ist. Im Raum stehen der Ehevertrag, der Erbvertrag und das Testament.
Für uns alle ist die Nachlassregelung das A und O. Egal, ob wir ledig, verheiratet oder geschieden sind. Von besonderer Bedeutung ist sie für Patchworkfamilien und Konkubinatspaare.
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